Warum ist das Arbeitsrecht für Pflegekräfte so wichtig?
Der Pflegeberuf ist eine der wichtigsten und zugleich herausforderndsten Tätigkeiten in Deutschland. Pflegehelfer stehen täglich unter hohem Druck, kümmern sich um kranke und pflegebedürftige Menschen und arbeiten oft in Schichtdiensten. Doch gerade in dieser Branche wird das Arbeitsrecht Pflege nicht immer konsequent eingehalten.
Lange Schichten, unbezahlte Überstunden oder zu wenig Pausen sind keine Seltenheit. Viele Pflegehelfer wissen nicht genau, welche gesetzlichen Regelungen für Arbeitszeiten, Pausen, Urlaub oder Kündigungsschutz gelten.
In diesem Artikel erfährst du alles über deine Rechte als Pflegehelfer, damit du faire Arbeitsbedingungen einfordern kannst.
1. Arbeitszeiten & Pausenregelungen: Was ist gesetzlich erlaubt?
Wie viele Stunden darf ein Pflegehelfer pro Woche arbeiten?
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt fest, dass die reguläre Arbeitszeit in der Pflege nicht mehr als 40 Stunden pro Woche betragen darf.
Maximale Arbeitszeit pro Tag: 8 Stunden (Ausnahmen möglich)
Verlängerung möglich: Bis zu 10 Stunden täglich, wenn innerhalb von 6 Monaten ein Ausgleich erfolgt
Wochenarbeitszeit: Maximal 48 Stunden (inklusive Überstunden)
Pausenregelungen: Wann hast du Anspruch auf eine Pause?
Pflegehelfer haben das Recht auf gesetzlich festgelegte Pausen, die abhängig von der Schichtdauer sind:
Arbeitszeit | Mindestpausenzeit |
6–9 Stunden | 30 Minuten Pause |
Über 9 Stunden | 45 Minuten Pause |
Nachtschicht | 30 Minuten Pause (falls Schicht länger als 6 Stunden) |
💡 Wichtig: Die Pause muss am Stück oder in zwei Blöcke von je 15 Minuten genommen werden. Arbeitgeber dürfen Pflegehelfern nicht einfach Pausen streichen oder sie während der Pause zu Arbeit rufen.

Sonderregelungen für Schicht- und Nachtarbeit
Pflegehelfer arbeiten oft in Schichtsystemen. Hier gelten besondere Regelungen:
Nachtarbeit (22:00 – 6:00 Uhr): Nachtarbeiter haben das Recht auf eine zusätzliche Untersuchung alle 3 Jahre.
Zuschläge für Nachtarbeit: Meist zwischen 25 % und 40 % des Stundenlohns, abhängig vom Tarifvertrag.
Ruhezeit zwischen zwei Schichten: Mindestens 11 Stunden, um Erholung zu gewährleisten.
💡 Achtung: Manche Pflegeeinrichtungen versuchen, die Ruhezeit auf 10 Stunden zu reduzieren, das ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig.
2. Urlaub & Überstunden: Dein Arbeitsrecht als Pflegehelfer
Wie viel Urlaub steht dir als Pflegehelfer zu?
Der gesetzliche Mindesturlaub in Deutschland beträgt 24 Werktage pro Jahr (bei einer 6-Tage-Woche).
Urlaubsanspruch je nach Arbeitsmodell:
Wochenarbeitstage | Mindesturlaub pro Jahr |
5 Tage/Woche | 20 Urlaubstage |
6 Tage/Woche | 24 Urlaubstage |
Teilzeit (3 Tage/Woche) | 12 Urlaubstage |
⚠ Wichtig: Falls im Tarifvertrag mehr Urlaubstage vereinbart sind, gelten diese statt der gesetzlichen Mindestregelung.
Was passiert mit Urlaub, wenn du krank wirst?
Falls du während deines Urlaubs krank wirst, hast du das Recht, dir diese Urlaubstage nicht anrechnen zu lassen. Dafür benötigst du eine ärztliche Krankmeldung ab dem ersten Krankheitstag.
Muss ich Überstunden machen?
Grundsätzlich sind Überstunden nur dann zulässig, wenn sie im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt sind.
Unbezahlte Überstunden sind nicht erlaubt!
Falls Überstunden angeordnet werden, müssen sie entweder bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden.
Arbeitgeber dürfen Überstunden nicht einfach voraussetzen, sondern müssen sie ausdrücklich anordnen.
💡 Tipp: Achte darauf, dass deine Überstunden schriftlich dokumentiert werden, damit du sie später geltend machen kannst.
3. Kündigungsschutz & Probezeit: Was du wissen musst
Wie lange ist die Probezeit für Pflegehelfer?
Die maximale Probezeit für Pflegehelfer beträgt 6 Monate. Während dieser Zeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen.
💡 Achtung: Falls im Arbeitsvertrag eine längere Kündigungsfrist steht, muss sich der Arbeitgeber daran halten.
Welche Kündigungsfristen gelten für Pflegehelfer?
Nach der Probezeit gilt das Kündigungsschutzgesetz, das abhängig von der Betriebszugehörigkeit gestaffelte Kündigungsfristen vorsieht:
Beschäftigungsdauer | Kündigungsfrist |
Weniger als 6 Monate | 2 Wochen |
6 Monate – 2 Jahre | 4 Wochen |
2–5 Jahre | 1 Monat zum Monatsende |
5–10 Jahre | 2 Monate zum Monatsende |
⚠ Wichtig: Bei Tarifverträgen kann die Kündigungsfrist abweichen.
Kündigung durch den Arbeitgeber: Wann bist du geschützt?
Arbeitgeber können Pflegehelfern nicht einfach grundlos kündigen. Folgende Punkte bieten Kündigungsschutz:
Schwangere Pflegehelferinnen genießen absoluten Kündigungsschutz.
Schwerbehinderte Mitarbeiter haben eine besondere Schutzfrist.
Falls der Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter hat, gilt das Kündigungsschutzgesetz, wodurch der Arbeitgeber einen triftigen Grund für die Kündigung nachweisen muss.
💡 Tipp: Falls du eine unrechtmäßige Kündigung erhältst, solltest du schnell handeln und innerhalb von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage einreichen.
Dein Arbeitsrecht als Pflegehelfer kennen und einfordern
Pflegehelfer leisten täglich wertvolle Arbeit, doch leider werden Arbeitsrechte in der Pflegebranche oft ignoriert oder ausgenutzt. Deshalb ist es umso wichtiger, dass du deine Rechte kennst und dich bei Verstößen wehrst.,
Arbeitszeiten: Maximal 8–10 Stunden pro Tag, mind. 11 Stunden Ruhezeit zwischen Schichten
Pausen: 30–45 Minuten Pause je nach Schichtlänge, auch in der Nachtschicht
Urlaubsanspruch: Mindestens 24 Tage (bei 6-Tage-Woche)
Überstunden: Müssen bezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen werden
Kündigungsschutz: Nach 6 Monaten gelten gesetzliche Kündigungsfristen
Falls dein Arbeitgeber sich nicht an diese Regeln hält, kannst du dich an die Gewerkschaft, das Arbeitsgericht oder den Betriebsrat wenden.
✅ Mehr erfahren: Alles, was du über den Job als Pflegehelfer wissen musst
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